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   VG Frankfurt/Main, 24.10.1990 - V/1 E 851/89   

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VG Frankfurt/Main, 24.10.1990 - V/1 E 851/89 (https://dejure.org/1990,3398)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24.10.1990 - V/1 E 851/89 (https://dejure.org/1990,3398)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24. Oktober 1990 - V/1 E 851/89 (https://dejure.org/1990,3398)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Student; Gewissensgründe; Tierversuch; Tierversuchsfreies Physiologiepraktikum

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 768
  • NJW 1992, 2376 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Bayern, 29.04.1992 - 7 B 90.1718

    Physiologie-Praktikum ohne Tötung von Versuchstieren

    Insbesondere liegt in der Pflicht zur Hinnahme der angebotenen Form der physiologischen Übungen noch kein Verstoß gegen die Menschenwürde des Klägers (so aber VG Frankfurt, NJW 1991, 768 /770; B. v. 19.6.1991 - Nr. V/3 G 1059 /91; zustimmend v. Loeper, ZRP 1991, 224/227; Brandhuber, NJW 1991, 725 /728, 731).

    Es ist zwar anerkannt, daß der grundgesetzliche Schutz der Gewissensfreiheit nicht nur das Recht beinhaltet, staatliche Eingriffe auch in deren Betätigung nach außen abzuwehren (vgl. BVerfGE 48, 127/163; Herzog in: Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, a.a.O., Art. 4 RdNrn. 132 ff., 135; Starck in: v.Mangoldt/Klein/Starck, GG, 3. Aufl., Art. 4 Absätze 1, 2 RdNr. 37; Preuß, Alternativkommentar GG, 2. Aufl., Art. 4 Absätze 1, 2 RdNr. 41 ff.; a.A. Zippelius in: Bonner Kommentar zum GG, Art. 4 (Drittbearbeitung) RdNr. 44 ff., 50), sondern daß der Schutzbereich sich auch auf die Verpflichtung des Staates erstreckt, die Gewissensbetätigung zu ermöglichen und zu schützen, so daß die Gefahr von Grundrechtsverletzungen auch durch Dritte eingedämmt wird (BverfGE 49, 89/142; VG Frankfurt, NJW 1991, 768/770; B. v. 19.6.1991 - Nr. V/3 G 1059/91 m.w.N.).

    [6] Soweit man (vgl. Hess.VGH, WissR 21, 71/75; U. v. 12.12.1991 Nr. 6 UE 522 /91; VG Frankfurt, NJW 1991, 768/770; B. v. 19.6.1991 - Nr. V/3 G 1059/91) einen Anspruch des Klägers auf gesteigerte Rücksichtnahme auf seine Gewissensentscheidung und daher auf eine entsprechende Ermessensbetätigung der Beklagten annehmen wollte, ist die ablehnende Entscheidung der Beklagten, keine alternativen Übungen einzuführen, sondern sich auf die vom Lehrstuhlinhaber veranstalteten Übungen zu beschränken, nicht ermessensfehlerhaft.

  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.1996 - 9 S 2502/93

    Teilnahme an Tierpräparationen zur Erteilung eines Leistungsnachweises im

    Mit Schreiben vom 18.6.1991 bat die Klägerin die Beklagte, die im Biologiestudium noch nicht durchgeführten zoologischen Praktika (§§ 6 Abs. 1 Nr. 4, 8 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung des Kultusministeriums über die Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien vom 2.12.1977 - GBl. 1978, 1 - sowie Abschnitt A Nr. 1.1.6 bis Nr. 1.1.8 der Anlage hierzu) aus Gewissensgründen ohne Tierversuche oder Übungen an Organpräparaten eigens dazu getöteter Tier unternehmen zu dürfen, wie es das VG Frankfurt/Main mit Urteil vom 24.10.1990 (NJW 1991, 768) anerkannt habe.

    Folgerichtig ist es anerkannt, daß aus Art. 4 Abs. 1 GG grundsätzlich auch ein Anspruch gegen den Staat hergeleitet werden kann, den Raum für eine aktive Betätigung der Gewissensfreiheit zu sichern (BVerfGE 41, 29/48; Bay. VGH, Beschluß vom 18.10.1988, DVBl. 1989, 110 = BayVBl. 1989, 114; Steiner, JuS 1982, 157/163; über die Drittwirkung der Grundrechte kommt das VG Frankfurt/Main, Urteil vom 24.10.1990, NJW 1991, 768 zu demselben Ergebnis).

  • VGH Hessen, 29.12.1993 - 11 TH 2796/93

    Ethischer Tierschutz - Tötung von Tieren im Rahmen von Lehrveranstaltungen;

    Von diesen Grundsätzen ausgehend, hat ein Teil der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung bei der Tötung von Tieren im Rahmen von Lehrveranstaltungen an Universitäten der Gewissensfreiheit von Studierenden allgemein oder im Einzelfall den Vorrang vor Entscheidungen von Hochschullehrern im Rahmen ihrer Lehrfreiheit eingeräumt (VG Frankfurt am Main, Urteil vom 24. Oktober 1990 - V/1 E 1851/89 -, NJW 1991, 768; Hess.VGH, Urteil vom 12. Dezember 1991, a.a.O.; anderer Auffassung: Bay.VGH, Urteil vom 29. April 1992 - 7 B 90.1718 -, NVwZ-RR 1993, 190; vgl. auch Brandhuber, NVwZ 1993, 642 (643)).
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